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HP Heublein Piepenbrock Rechtsanwälte Fachanwälte Notar
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10719 Berlin
LG Saarbrücken
Absender im Sinne der CMR ist die Person, welche mit dem Frachtführer einen Frachtvertrag abgeschlossen hat. Der Verkäufer der im Frachtbrief eingetragen ist und die Waren EXW verkauft, ist kein Vertragspartner des Frachtführers. Der Verkäufer kann daher in einem solchen Fall keine Schadensersatzansprüche gegen den CMR-Frachtführer geltend machen.
Haftung des Lagerhalters bei Beschädigung von Lagergut
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