HP Heublein Piepenbrock Rechtsanwälte Fachanwälte Notar

ADSp 2017 im Speditionsrecht: Stille Vertragswirkung und rechtssicheres Aufrechnungsverbot

Stillschweigende Einbeziehung der ADSp 2017, Voraussetzungen des Aufrechnungsverbotes in Ziffer 19 ADSp 2017

LG Heidelberg

Bei den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) handelt es sich um branchenübliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auch ohne besonderen Hinweis in den Frachtvertrag einbezogen werden. Das Aufrechnungsverbot in Ziffer 19 ADSp 2017 ist so auszulegen, dass die Gegenforderung fällig und zusätzlich entweder unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sein muss.

Kontakt

Adresse

HP Heublein Piepenbrock Rechtsanwälte Fachanwälte Notar Kurfürstendamm 42 10719 Berlin

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

© 2023 OMmatic