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Bei den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) handelt es sich um branchenübliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auch ohne besonderen Hinweis in den Frachtvertrag einbezogen werden. Das Aufrechnungsverbot in Ziffer 19 ADSp 2017 ist so auszulegen, dass die Gegenforderung fällig und zusätzlich entweder unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sein muss.
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