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ADSp 2017 im Speditionsrecht: Stille Vertragswirkung und rechtssicheres Aufrechnungsverbot

Stillschweigende Einbeziehung der ADSp 2017, Voraussetzungen des Aufrechnungsverbotes in Ziffer 19 ADSp 2017

LG Heidelberg

Bei den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) handelt es sich um branchenübliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auch ohne besonderen Hinweis in den Frachtvertrag einbezogen werden. Das Aufrechnungsverbot in Ziffer 19 ADSp 2017 ist so auszulegen, dass die Gegenforderung fällig und zusätzlich entweder unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sein muss.

Bettina Heublein
Seit 2007 Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses der RAK Berlin für Transport- und Speditionsrecht. Erfahrene, hochspezialisierte Prozessanwältin — auch im Bereich der Vertragsgestaltung.

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