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Herausforderungen mit Standgeld- und Rückhaltekosten im Containertransport?

Herausforderungen mit Standgeld- und Rückhaltekosten im Containertransport?

In Zeiten sinkender Frachtraten aufgrund wirtschaftlicher Flaute gewinnen Demurrage- und Detention-Gebühren als Standgelder für Container wieder an Attraktivität. Bevor Verlader einen Frachtvertrag abschließen, sollten sie diesen genau prüfen. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reedereien enthalten oft riskante Regelungen zur Zahlung von Detention- und Demurragekosten. Während in der Regel einige Tage für die Containerübergabe frei von diesen Kosten sind, steigen sie exponentiell an, wenn die Rückgabefrist überschritten wird. So können die Kosten ein Vielfaches der eigentlichen Fracht ausmachen. Wenn ein Container beispielsweise im Zollhafen steht, weil die darin befindliche Ware noch inspiziert oder beschlagnahmt werden muss, laufen diese Kosten weiter. 

Reedereien oder Containeranbieter neigen dazu, Standgeldkosten in Rechnung zu stellen und die Freigabe des Containers von der Kostenzahlung abhängig zu machen. Der Vertragspartner hat oft keine andere Wahl, als zunächst die Zahlungen zu leisten. 

Dennoch ist man solchen Ansprüchen nicht schutzlos ausgeliefert. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Dazu ist es notwendig, das Vertragsverhältnis und die darin enthaltenen Regelungen genau zu prüfen. Oft handelt es sich um AGB, die auch im Geschäftsverkehr nicht unbeschränkt Regelungen enthalten können, die den Vertragspartner benachteiligen. Ansprüche hängen auch von einer möglichen Rechtswahl ab, die in solchen Fällen, besonders im Bereich der Seefracht, häufig vorkommt. 

Es ist daher ratsam, entweder vor Vertragsabschluss, bei dem Container für den Warentransport bereitgestellt werden, eine rechtliche Überprüfung durchzuführen oder aber im Nachhinein, falls Ansprüche wegen Demurrage und Detention gestellt werden, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

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