HP Heublein Piepenbrock Rechtsanwälte Fachanwälte Notar

Rechtsfolgen im Speditionsrecht bei unzureichender Kühlung – Wann ein qualifiziertes Verschulden des Frachtführers vorliegt

Zu den Voraussetzungen eines qualifiziertes Verschulden des Frachtführers bei Einsatz eines Kühlfahrzeuges ohne aktive Kühlung

Oberlandesgericht Düsseldorf

  1. Werden die Bestimmungen von § 2 Abs. 4 der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV), wonach tiefgefrorene Lebensmittel nach dem ersten Einfrieren bis zur Abgabe an den Verbraucher an allen Punkten des Erzeugnisses ständig bei -18°C oder tiefer gehalten werden müssen, während des Versandes sind kurzfristige Schwankungen von höchstens 3°C zulässig sind, nicht eingehalten, so ist die Ware nicht mehr verkehrsfähig. Gerade aufgrund der lebensmittelrechtlichen Folgen und den möglichen Imageschaden, der eintreten würde, wenn ein Kaufmann lebensmittelrechtlich unzulässige Tiefkühlprodukte in den Verkehr bringt, ist von einer mangelnden Verkehrsfähigkeit von Tiefkühlgut auszugehen, wenn die Ware den lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht genügt. Die penible Handhabung der TLMV ist zur Abwehr erheblicher Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher unabdingbar. Liefert der Frachtführer Tiefkühlgut mit einer Temperatur von über – 15 °C bei dem Empfänger ab, ist an dem zu transportierenden Tiefkühlgut ein Schaden eingetreten. Auf die Frage des mikrobiologischen Zustands der Ware kommt es damit nicht mehr an.
  2. Bei Tiefkühltransporten ist anerkannt, dass der Frachtführer ein geeignetes Transportfahrzeug zur Verfügung stellen muss. Er trägt damit die Verantwortung, dass das Transportgut zu jedem Zeitpunkt nach den vertraglichen Vereinbarungen transportiert werden kann. Dies gilt auch dann, wenn zeitliche Verzögerungen auftreten, die einen längeren Verbleib des Transportguts im Transportfahrzeug bedingen. Setzt er vor diesem Hintergrund ein Fahrzeug ohne aktive Kühlung ein, geht er damit bewusst – im Sinne eines qualifizierten Verschuldens – das Risiko eines Verderbs der Ware bei Verzögerungen des Transports ein.

Kontakt

Adresse

HP Heublein Piepenbrock Rechtsanwälte Fachanwälte Notar Kurfürstendamm 42 10719 Berlin

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen

© 2023 OMmatic