Kontakt
Adresse
HPG Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaft mbB
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin
Der Fahrer eines Lastkraftwagens ist nach einer Zollprüfung dafür verantwortlich, dass die Ware sicher verpackt bleibt. Sollte die Verpackung nicht angemessen sein, haftet er für eventuelle Schäden. Während der Zollkontrolle überprüfen die Beamten die Zollanmeldung sowie die Menge und Qualität der deklarierten Waren.
Nach Abschluss der Zollkontrolle muss der LKW-Fahrer sicherstellen, dass die Ware weiterhin ordnungsgemäß verpackt ist, bevor er sie weitertransportiert. Diese Verantwortung wurde in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden festgestellt, als es um einen Export nach Russland ging.
In diesem speziellen Fall hatten die Zollbeamten die Nägel zum Verschließen der Verpackung nicht ordnungsgemäß eingesetzt, was dazu führte, dass die Transportkisten nicht richtig verschlossen waren und die Ware beim Transport beschädigt wurde.
Der Fahrer ist zwar nur dazu verpflichtet, die Verpackung nach der Zollkontrolle oberflächlich zu überprüfen. Dies schließt jedoch eine genaue Kontrolle der Kistendeckel und anderer Sicherheitsvorkehrungen ein, um sicherzustellen, dass sie fest sitzen und einen sicheren Transport gewährleisten.
Falls der Fahrer diese Kontrolle unterlässt und keine anderen Hinweise auf mögliche Schäden vorliegen, haftet das Transportunternehmen des LKW-Fahrers gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag auf Straßen (CMR) für entstandene Schäden.
Es wird Unternehmen daher dringend empfohlen, ihre Transportmitarbeiter genau zu schulen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
© 2023 OMmatic