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Sicherheit bei der Warenverpackung: Verantwortung des LKW-Fahrers nach Zollprüfung

Sicherheit bei der Warenverpackung: Verantwortung des LKW-Fahrers nach Zollprüfung

Der Fahrer eines Lastkraftwagens ist nach einer Zollprüfung dafür verantwortlich, dass die  Ware sicher verpackt bleibt. Sollte die Verpackung nicht angemessen sein, haftet er für  eventuelle Schäden. Während der Zollkontrolle überprüfen die Beamten die Zollanmeldung  sowie die Menge und Qualität der deklarierten Waren. 

Nach Abschluss der Zollkontrolle muss der LKW-Fahrer sicherstellen, dass die Ware  weiterhin ordnungsgemäß verpackt ist, bevor er sie weitertransportiert. Diese Verantwortung  wurde in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Dresden festgestellt, als es  um einen Export nach Russland ging. 

In diesem speziellen Fall hatten die Zollbeamten die Nägel zum Verschließen der  Verpackung nicht ordnungsgemäß eingesetzt, was dazu führte, dass die Transportkisten  nicht richtig verschlossen waren und die Ware beim Transport beschädigt wurde. 

Der Fahrer ist zwar nur dazu verpflichtet, die Verpackung nach der Zollkontrolle oberflächlich  zu überprüfen. Dies schließt jedoch eine genaue Kontrolle der Kistendeckel und anderer  Sicherheitsvorkehrungen ein, um sicherzustellen, dass sie fest sitzen und einen sicheren  Transport gewährleisten. 

Falls der Fahrer diese Kontrolle unterlässt und keine anderen Hinweise auf mögliche  Schäden vorliegen, haftet das Transportunternehmen des LKW-Fahrers gemäß dem  Übereinkommen über den Beförderungsvertrag auf Straßen (CMR) für entstandene  Schäden. 

Es wird Unternehmen daher dringend empfohlen, ihre Transportmitarbeiter genau zu  schulen, um Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

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