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Stillschweigende Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen  und Bedeutung des Aufrechnungsverbotes in Ziffer 19 ADSp 2017

Stillschweigende Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen  und Bedeutung des Aufrechnungsverbotes in Ziffer 19 ADSp 2017

Landgericht Heidelberg

Bei den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) handelt es sich um branchenübliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, die deshalb auch ohne besonderen Hinweis in den Frachtvertrag  miteinbezogen werden.

Das Aufrechnungsverbot in Ziffer 19 ADSp 2017 setzt inhaltlich  voraus,  dass die Gegenforderung fällig und zusätzlich entweder unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sein muss.

Bettina Heublein
Seit 2007 Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses der RAK Berlin für Transport- und Speditionsrecht. Erfahrene, hochspezialisierte Prozessanwältin — auch im Bereich der Vertragsgestaltung.

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