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Landgericht Heidelberg
Bei den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) handelt es sich um branchenübliche Allgemeine Geschäftsbedingungen, die deshalb auch ohne besonderen Hinweis in den Frachtvertrag miteinbezogen werden.
Das Aufrechnungsverbot in Ziffer 19 ADSp 2017 setzt inhaltlich voraus, dass die Gegenforderung fällig und zusätzlich entweder unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden sein muss.
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