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Transportrecht: Ansprüche des Eigentümers beim Umzugsvertrag

Ansprüche eines Eigentümers, Umzugsvertrag, Schutzwirkung

AG Berlin-Pankow/Weißensee

Der Umzugsvertrag ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Schutzwirkung umfasst den Eigentümer des Umzugsgutes. Folglich kann der Eigentümer im Falle einer Beschädigung die Ansprüche im eigenen Namen geltend machen. Die Transportversicherung eines Umzugsunternehmens ist keine Pflichtversicherung im Sinne des VVG

Bettina Heublein
Seit 2007 Vorsitzende des Fachanwaltsausschusses der RAK Berlin für Transport- und Speditionsrecht. Erfahrene, hochspezialisierte Prozessanwältin — auch im Bereich der Vertragsgestaltung.

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