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HP Heublein Piepenbrock Rechtsanwälte Fachanwälte Notar
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin
AG Berlin-Pankow/Weißensee
Der Umzugsvertrag ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Schutzwirkung umfasst den Eigentümer des Umzugsgutes. Folglich kann der Eigentümer im Falle einer Beschädigung die Ansprüche im eigenen Namen geltend machen. Die Transportversicherung eines Umzugsunternehmens ist keine Pflichtversicherung im Sinne des VVG
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