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Seefrachtrecht und Verzug

Seefrachtrecht und Verzug

Landgericht Hamburg

Aufgrund  fehlender Spezialvorschriften für Verzugsschäden geltem im Seefrachtrecht die allgemeinen Bestimmungen des BGB.

Besondere Beachtung bedarf die Angemessenheit der Fristsetzung bei der Mahnung. Der E-Mail-Verkehr und die dort angebende Ankunftsdauer sind Indizien für die Angemessenheit der Frist.

Lesen Sie hier die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

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